§ 1 NAME, SITZ
Unter dem Namen „Fotoclub Grischuna“ besteht ein Verein im Sinne von Art. 60ff ZGB mit Sitz und Gerichtsstand Chur.
§ 2 ZWECK
Der Fotoclub Grischuna macht es sich zur Aufgabe, an der Fotografie Interessierte aus dem Raume Chur im Rahmen der Clubtreffen in ihrem Hobby zu fördern. Er ist parteipolitisch unabhängig und konfessionell neutral.
§ 3 MITGLIEDSCHAFT
Neumitglieder werden an der jährlichen Generalversammlung aufgenommen. Stimm- und Wahlberechtigt sind die Aktivmitglieder.
Die Aktivmitglieder sind verpflichtet, den von der Generalversammlung verabschiedeten Jahresbeitrag anlässlich der Generalversammlung zu zahlen.
Der Jahresbeitrag wird, falls dieser nicht direkt bei der Generalversammlung bezahlt wird, mit einer Frist von 30 Tagen per Rechnung eingefordert. Bei Nichtbeachten dieser Zahlungsaufforderung wird eine Mahnung zugestellt und der laufenden Rechnung eine Mahngebühr von Fr. 5.- zugeschlagen.
Juniormitglieder bis zum 20. Altersjahr bezahlen nur die Hälfte des festgelegten Jahresbeitrags.
Passivmitglieder (Gönner) sind Personen die den Club finanziell unterstützen wollen. Sie bezahlen einen von ihnen gewählten Jahresbeitrag (mindestens Fr. 50.-).
Ehrenmitglieder sind Personen die sich langjährig um den Club verdient gemacht haben oder aus sonstigen Gründen dem Club nahestehen. Sie werden vom Vorstand vorgeschlagen und durch die Generalversammlung gewählt. Ehrenmitglieder sind von der Zahlung des Jahresbeitrages befreit.
Ein Austritt ist auf das Ende des Kalenderjahres unter schriftlicher Mitteilung an den Präsidenten möglich. Wurde der Mitgliederbeitrag bis Ende des Kalenderjahres nicht bezahlt, und auf zweimalige schriftliche Mahnung nicht reagiert, kann der Vorstand das Mitglied zur Abwahl durch die Generalversammlung beantragen.
§ 4 ORGANISATION
Die Generalversammlung ist das oberste Organ des Vereins (es ist ein Verein und kein Club, auch wenn er so heisst). Die Generalversammlung nimmt das Protokoll der letzten Generalversammlung, den Jahres-, den Kassa- und den (durch ein Vereinsmitglied zu erstellenden) Revisionsbericht ab, legt den Jahresbeitrag fest und wählt den Vorstand. In den Vorstand werden alle Funktionäre einzeln gewählt.
Zur Beschlussfassung ist die Anwesenheit von mindestens 1/3 der Aktivmitglieder erforderlich.
Der Vorstand besteht aus Präsident, Vizepräsident, Aktuar und Kassier. Je nach Bedarf wählt die Generalversammlung zudem einen Bilderobmann, Webmaster und/oder Beisitzer. In durch die Generalversammlung jährlich zu bestätigenden Ausnahme-Situationen kann der Vorstand auch durch weniger Personen besetzt werden. Die Amtsdauer beträgt zwei Jahre. Um eine gewisse Kontinuität im Vorstand zu erhalten, dürfen der Präsident und der Vizepräsident nicht im selben Jahr demissionieren. Demissionen im Vorstand bedürfen der Einhaltung einer 3-monatigen Kündigungsfrist auf Ende des Kalenderjahres.
Für den Foto-Jahreswettbewerb eingereichte Bilder müssen vom Teilnehmer/von der Teilnehmerin selbst und im jeweils laufenden Wettbewerbsjahr aufgenommen worden sein.
§ 5 HAFTUNG
Für die Verpflichtungen des Vereins haftet einzig das Vereinsvermögen. Eine persönliche Haftung der Mitglieder ist ausgeschlossen.
§ 6 AUFLÖSUNG
Der Fotoclub Grischuna kann durch eine 2/3-Mehrheit der anwesenden Aktivmitglieder an einer ordentlichen oder ausserordentlichen Generalversammlung aufgelöst werden.
Das vorhandene Vermögen wird einer vom Vorstand ausgewählten gemeinnützigen Organisation übergeben.
§ 7 STATUTENÄNDERUNGEN
Die Statuten können jederzeit an einer ordentlichen oder ausserordentlichen Generalversammlung durch einen Mehrheitsbeschluss ergänzt oder abgeändert werden.
§ 8 SCHLUSSBESTIMMUNGEN
Im Übrigen gelten die Bestimmungen nach Art. 60ff ZGB.
§ 9 INKRAFTTRETEN
Diese Statuten wurden an der Generalversammlung vom 26. Februar 2021 angenommen und sind seither in Kraft. Diese aktuellen Statuten ersetzen alle früheren Statutenausführungen.
- Februar 2021, Fotoclub Grischuna